Vertragsrecht
Tagtäglich schliessen wir Verträge ab, ohne uns dessen bewusst zu sein. Meist geschieht dies mündlich, so beim Einkaufen oder im Restaurant. In gewissen Fällen (z.B. Arbeitsvertrag, Lizenzvertrag, Miete, Darlehen, Leasing u.ä.) empfiehlt es sich jedoch, den Vertragsinhalt schriftlich festzulegen. Klare und widerspruchsfreie Formulierungen geben im Falle einer späteren Meinungsverschiedenheit Auskunft darüber, wer welche Verpflichtung eingegangen ist und wem welches Recht zusteht. Für Verträge, die öffentlich beurkundet werden müssen (Liegenschaften, Ehe- und Erbverträge, Bürgschaften u.a.), wenden Sie sich am besten direkt an unseren Notar (Basel-Stadt).